Treppenfantasien
Logo

Wichtige Begriffe rund um Treppen:

Treppenhaus der Würzburger Residenz


Der Treppenbau ist eine sehr alte Kunst, denkt man an die Himmelstreppen der Mayas oder – als „moderneres“ Beispiel – das Treppenhaus der „Würzburger Residenz“.

Mit den nachfolgenden Erläuterungen geben wir Ihnen einen kleinen Leitfaden, was für eine moderne Treppe wichtig ist und möchten Ihnen somit die Planung und Auswahl Ihrer Treppe erleichtern.

Antritt: Die unterste Stufe eines Treppenlaufs. Im Gegensatz dazu bezeichnet man die oberste Stufe als Auftritt.
Antrittspfosten: Der unterste Pfosten eines Geländers. Im Gegensatz dazu bezeichnet man den obersten als Austrittspfosten.
Austritt: Die oberste Stufe eines Treppenlaufs. Im Gegensatz dazu bezeichnet man die unterste Stufe als Antritt.
Austrittspfosten: Der oberste Pfosten eines Geländers. Im Gegensatz dazu bezeichnet man den untersten als Antrittspfosten.
Handlauf: Bauteil als Gehhilfe für Personen, angebracht am Geländer und an der Wand bzw. Spindel.
Geländer: In der Regel lotrechte Umwehrung als Schutzeinrichtung gegen Abstürze an Treppenläufen und Treppenpodesten, auch Treppenbrüstung. Die Geländerstäbe dürfen nicht mehr als 12 cm Abstand haben.
Lauflinie, Gehbereich, Lichtraumprofil: Der notwendige Platzbedarf ist vom jeweiligen Gurndriß und den nachfolgenden Kriterien abhängig.
  • vorhandene Geschosshöhe
  • richtiges Steigungsverhältnis
  • gewünschte, nutzbare Laufbreite

Die Lauflinie liegt innerhalb des Gehbereichs. Sie wird in die Mitte der Laufbreite (nicht mit der Treppenbreite zu verwechseln) gelegt und kann von hier aus innerhalb des Gehbereichs (+/- 10% der Laufbreite) verschoben werden.

Das Lichtraumprofil gibt die lichte Durchgangshöhe von mindestens 200cm an. Diese darf in den Randbereichen (25cm) eingeschränkt sein.

Lichte Durchgangshöhe: Beim Treppenbau bezeichnet man den Abstand zwischen den vorderen Trittkanten einer Stufe und dem Abstand zur Decke als lichte Durchgangshöhe. Sie muss mindestens 200 cm betragen.
Nutzbare Treppenlaufbreite: Lichtes Fertigmaß, gemessen in gebrauchtsfertigem Zustand der Treppe in Handlaufhöhe zwischen Wandoberfläche (Oberfläche Putz, Bekleidung, auch Spindel) und Innenkante Handlauf bzw. zwischen beiderseitigen Handläufen.
Raumbedarf: Der Raumbedarf eine Treppe wird durch die Wahl des Grundrißes beeinflusst.
  • Geradläufige Treppen ca. 10,5m²
  • Podesttreppen ca. 8,5m²
  • Halbgewendelte Treppen ca. 6,3m²
  • Viertelgewendelte Treppen ca. 9,2m²
  • Zweiviertelgewendelte Treppen ca. 7,2m²
  • Bogentreppen ca. 7,3m²
  • Spindeltreppen ca. 6,5m²

Der Raumbedarf kann bei den örtlichen Begebenheiten und der Wahl der Treppe weiter varieren. Die hier angegebenen Maße stellen Durchschnittsmaße dar.

Treppenauftritt: Als Auftritt bezeichnet man das waagerechte Maß von der Vorderkante einer Stufe bis zur Vorderkante der nächst höheren. Zur sicheren Begehbarkeit einer Treppe sollte der Auftritt zwischen 24 und 29 cm liegen.
  • Treppenholm: Bauteil, das die Stufen trägt und unterstützt, auch Treppenbalken.
  • Treppensteigung: Die Höhendifferenz von einer Stufen-Trittfläche zur nächsten. Empfohlen wird eine Steigung zwischen 17 bis 19 cm.
    Treppenstufe: Bauteile einer Treppe, die zur Überwindung von Höhenunterschieden - meist mit einem Schritt - begangen werden können.
    Wange: Bauteil, das die Stufen trägt und den Lauf seitlich begrenzt.
  • Zwischenpodest: Treppenabsatz zwischen zwei Treppenläufen, Anordnung zwischen zwei Treppenläufen, Anordnung zwischen den Geschossdecken.



  • Grundlagen gemäß DIN18065

    Steigungsverhältnisse

    Je flacher der Winkel, desto bequemer und sicherer wird eine Treppe, wobei zwischen 22° bis 45° immer gilt: Zweifache Steigung plus ein Auftritt = 59cm bis 65cm Schrittmaß.



    Treppenart Auftritt a Steigung s Winkel alpha
    Rampen und Auffahrten - - bis 5°
    Freitreppen 37 cm  13 cm 5° - 20° (ideal 15° - 20°)
    öffentliche Treppenanlagen 29 cm 17 cm 20° - 30°
    Wohnungs- und Wohnhaustreppen 23 cm 20 cm 30° - 41°
    Keller- und Bodentreppen 21 cm 21 cm bis 45°

    Einschränkungen der Verwendung der folgenden Daten siehe Tabelle "Anforderungen nach DIN 18065"

    Anforderungen nach DIN 18065

    Gebäudeart

    Treppenart

    Nutzbare Treppenlaufbreite mindestens Steigung s2) Auftritt a3)
    Wohngebäude Baurechtlich nicht notwendige (zusätzliche) Treppen innerhalb geschlossener Wohnungen 50    
    Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen Baurechtlich notwendige Treppen Treppen, die zu Aufenthaltsräumen führen 80 17 28
    ±3 +9/-5
    Kellertreppen und Bodentreppen, die nicht zu Aufenthaltsräumen führen 80 <= 21 >= 21
    Baurechtlich nicht notwendige (zusätzliche) Treppen, siehe DIN 18064/11.97, Abschnitt 2.5 50 <= 21 >= 21
    Sonstige Gebäude Baurechtlich notwendige Treppen 100 17 28
    +2/-3 +9/-5
    Baurechtlich nicht notwendige (zusätzliche) Treppen, siehe DIN 18064/11.97, Abschnitt 2.5 150 <= 21 >= 21
    1) schließt auch Maisonetten Wohnungen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen ein
    2) aber nicht < 14 cm (Festlegung des Steigungsverhältnisses s/a)

    Sie möchten ein Angebot?

    Gerne unterbreiten wir Ihnen ein persönliches, unverbindliches Angebot für Ihre individuelle Treppenanlage! Gehen Sie auf unsere Kontaktseite und füllen Sie die entsprechenden Felder aus. Wir setzen uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung um Ihnen ein Angebot zu erstellen.

    Sie möchten gerne weitere Informationen?

    Algemeine Fragen werden in unserer Rubrik Treppentechnik beantwortet. Gerne unterstützen wir Sie auch persönlich! Auf der Kontaktseite stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten der Kontaktaufnahme zur Verfügung.